Urheberrechtsverletzung durch Nutzung der Werke der Corbis GmbH Düsseldorf - Abmahnung durch Kanzlei Baker & McKenzie wegen unerlaubter Bildnutzung

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
08.07.20092538 Mal gelesen

Die Corbis GmbH aus Düsseldorf zählt ebenso wie Getty Images zu den größten Datenbanken Ihrer Zunft weltweit. Die Corbis GmbH ist insbesondere Inhaberin von Bildnutzungsrechten, deren Lizenzierung weltweit vertrieben wird.
Die Kanzlei Baker & McKenzie mit Sitz u.a. in Frankfurt vertreten die Corbis GmbH, im Falle von mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen. Entegegen den weit verbreitenden, inkassogleichen Vorgehensweisen anderer Kanzleien besinnt sich Baker und McKenzie auf einen sachgerechten Ausgleich der Angelegenheiten.
Der vermeintliche Urheberrechtsverletzer wird vor die Wahl gestellt, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder aber eine rückwirkende Lizenz abzuschließen. Welcher Weg weniger einschneidend ist hängt im Einzelfall insbesondere davon ab, ob eine weitere Nutzung der Bilder angestrebt wird oder nicht. Streiten lässt sich in Fällen von Urheberrechtsverletzungen aufgrund rechtswidriger Nutzung von Bildern jedoch über die Höhe des Gegenstandswertes, der nicht selten die Hälfte der geforderten Gesamtsumme und mehr ausmacht.


Datum: 10.12.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Corbis GmbH, Lizenzierung, Bildnutzungsrechte

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