Filesharing: Kanzlei Waldorf Frommer mahnt "Fack Ju Göhte 2” ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
12.04.2016234 Mal gelesen
Die Abmahnwelle rollt weiter, die Schadensersatzforderungen steigen. Aktuell mahnt Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih Urheberrechtsverletzungen an "Fack Ju Göthe 2“ durch Filesharing ab. Haben auch Sie Post von Waldorf Frommer erhalten? Informieren Sie sich was zu tun ist!

Was fordert Constantin Film Verleih in der Abmahnung?

In der Filesharing Abmahnung wird mitgeteilt, dass die vom Rechteinhaber beauftragte Ermittlungsfirma festgestellt habe, dass die deutsche Filmkomödie "Fack Ju Göhte 2" zu einem bestimmten Zeitpunkt über den auf den Anschlussinhaber registrierten Internetanschluss Nutzern der Tauschbörse bittorrent weltweit zur Verfügung gestellt worden sei.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Anschlussinhaber zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 700 EUR sowie Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 215,00 EUR aufgefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wie üblich, sind kurze Fristen gesetzt.

Ist Filesharing wirklich illegal?

Nach dem Urhebergesetz begeht Tat derjenige, der eine Serie ohne Zustimmung des Rechteinhabers in Tauschbörsen (Filesharing-Netzwerken) öffentlich zugänglich macht, in der Tat eine Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber kann in diesem Fall Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten verlangen.

Aus unserer Praxis wissen wir jedoch, dass nicht jeder abgemahnte Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Oft waren es Freunde, Kinder, der Lebenspartner, Mitbewohner oder Gäste. Möglich ist auch, dass das WLAN nicht (ausreichend) gesichert war.

Wie soll man auf die Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren und hoffen, die Sache werde im Sande verlaufen. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, Forderungen für Rechteinhaber auch gerichtlich geltend zu machen. Zudem besteht nach der Rechtsprechung eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, droht selbst bei unberechtigten Abmahnungen eine Schadensersatzpflicht. Sollte die Abmahnung zu Recht erfolgt sein, droht zudem die Einleitung eines teuren Klage- oder Eilverfahrens gegen den Anschlussinhaber. Dieser Gefahr kann schnell jund leicht durch Abgabe einer Unterlassungserklärung begegnet werden. Sie sollten daher auf die Abmahnung reagieren!

Abzuraten ist allerding davon, selbst Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen. Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung sind viele aufgeregt und greifen zum Hörer, um Waldorf Frommer davon zu überzeugen, dass sie "nichts gemacht" haben. Oft räumen sie in solchen Situationen unbewusst für sie nachteilige Tatsachen ein. Nach unseren Erfahrungen schreiben Abmahnkanzleien bei Telefonaten "fleißig mit".

Empfehlenswert ist vielmehr, einen auf Filesharing spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall sind. Nach einem Beratungsgespräch können Sie entscheiden, ob und inwieweit Sie den Forderungen von Waldorf Frommer nachkommen oder ob Sie einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen.

Nicht jede Filesharing Abmahnung ist berechtigt!

Wie die mittlerweile zahlreichen Filesharing Urteile belegen, ist die Rechtslage für den abgemahnten Anschlussinhaber nicht so düster, wie es oft in den Abmahnungen der auf Filesharing spezialisierten Abmahnkanzleien dargestellt wird. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in sechs Urteilen klargestellt, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch als Täter oder Störer haftet, nur weil der Internetanschluss auf seine Person registriert ist. Nach dem BGH haftet der Anschlussinhaber ohne Anlass grundsätzlich nicht

. für den Lebenspartner,
. für volljährige Kinder,
. für minderjährige Kinder bei vorheriger Belehrung.

Ungeachtet der Frage, wann der Anschlussinhaber wegen Filesharing Dritter haftet, stellte sich in Klageverfahren u.a. auch heraus, dass

. Abmahnkanzleien nicht über eine ausreichende Bevollmächtigung für Filesharing Abmahnungen verfügten,
. der Abmahner nur über DVD und Kinorechte verfügte,
. der Abmahner nur über Nutzungsrechte für eine andere, nicht abgemahnte Sprachversion eines Filmes verfügte
. die Abmahnung nicht den formellen Mindestanforderungen genügte und daher unwirksam war.

Lohnt sich denn die Beauftragung eines Anwaltes in Filesharing Fällen?

Viele Abgemahnte denken, die Beauftragung eines Anwaltes ist "nur mit weiteren Kosten" verbunden. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, entstehen Ihnen zwar in der Tat (womöglich) zusätzliche Kosten. Wir können zwar nur für uns sprechen, aber die Gesamtkosten sind nie höher gewesen, als wenn der Abgemahnte die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschrieben und die geforderten Abmahnkosten und Schadensersatzbeträge gezahlt hätte. Oft waren sie sogar geringer, da wir in vielen Fällen Zahlungen komplett oder zum größten Teil verweigert haben und die Abmahnkanzleien Abmahnkosten bzw. Schadensersatz entgegen ihren wiederholten Androhungen nicht eingeklagt haben. Mittlerweile sind zahlreiche gegen Mandanten geltend gemachte Zahlungsforderungen verjährt und daher vom "Tisch". Zudem gilt es auch, die Risiken einer Unterlassungserklärung zu bedenken.

Was können wir für Sie bei einer Filesharing Abmahnung tun?

Sollten Sie eine Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine telefonisch kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In diesem Telefonat erläutere ich Ihnen die Rechtslage und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber Waldorf Frommer beauftragen wollen.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Waldorf Frommer abgegolten ist, mag er sich auch über Jahre hinweg ziehen. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.

Wir haben bereits Hunderte wegen Filesharing abgemahnter Anschlussinhaber vertreten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Filesharing Bereich wissen wir insbesondere, wie die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer "tickt".

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen und umfassenden Erfahrung im Filesharing Bereich!