Filesharing: Waldorf Frommer Abmahnung "Deutschland 83 - Brave Guy"

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
29.02.2016182 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Universum Film GmbH Urheberrechtsverletzungen an der Serie "Deutschland 83 - Brave Guy" durch Filesharing ab. Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Lesen Sie hier was zu tun ist!

Was fordert Universal Film GmbH in der Filesharing Abmahnung?

In der Abmahnung wird behauptet, dass die von Universal Film beauftragte Ermittlungsfirma festgestellt habe, dass über den Internetanschluss eine bestimmte Folge der Serie "Deutschland 83 - Brave Guay" in Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Anschlussinhaber zur Zahlung von Schadensersatz (350 EUR) sowie Erstattung von Abmahnkosten (169,50 EUR) aufgefordert; all dies soll in relativ kurzer Zeit (1 bis 2 Wochen) erfolgen.

Ist Filesharing wirklich illegal?

Nach dem Urhebergesetz begeht in der Tat derjenige, der ein Film oder Serie ohne Zustimmung des Rechteinhabers in Tauschbörsen (Filesharing-Netzwerken) öffentlich zugänglich macht, eine Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber kann bei einer Urheberrechtsverletzung Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten verlangen.

Aus unserer Praxis wissen wir jedoch, dass nicht jeder Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Oft waren es Freunde, Kinder, der Lebenspartner, Mitbewohner oder Gäste. Möglich ist auch, dass das WLAN nicht (ausreichend) gesichert war.

Wie sollten Sie auf eine Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren und denken, damit habe sich die Sache erledigt. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, dass sie Filesharing Forderungen für Rechteinhaber auch gerichtich durchsetzt. Zudem besteht nach der Rechtsprechung eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Antworten Sie nicht und erhebt Waldorf Frommer Klage, können Sie sich zwar immer noch verteidigen, insbesondere darlegen, warum die Filesharing Abmahnung unberechtigt war. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Ihnen auch bei einer unberechtigten Abmahnung die Kosten des Klageverfahrens auferlegt werden. Denn Waldorf Frommer könnte argumentieren, dass man keine Klage erhoben hätte, hätten Sie bereits außergerichtlich dargelegt, warum die Abmahnung unberechtigt war.

Sie sollten daher auf die Filesharing Abmahnung innerhalb der gesetzten Fristen reagieren! Wie ?

Keinesfalls sollten Sie selbst Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen. Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung sind viele aufgeregt und greifen zum Hörer, um Waldorf Frommer davon zu überzeugen, dass sie "nichts gemacht" haben. Oft räumen sie in solchen Situationen unbewusst für sie nachteilige Tatsachen ein. Nach unseren Erfahrungen schreiben Abmahnkanzleien bei Telefonaten "fleißig mit".

Anzuraten ist vielmehr, einen auf Filesharing spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten der Zurückweisung der Abmahnung in Ihrem Fall aussehen. Nach einem solchen Gespräch können Sie dann immer noch entscheiden, ob Sie den Forderungen von Waldorf Frommer nachkommen wollen oder ob Sie den Anwalt mit der Zurückweisung der Abmahnung beauftragen wollen.

Wichtig: Nicht jede Filesharing Abmahnung ist berechtigt!

Wie die mittlerweile zahlreichen Filesharing Urteile belegen, ist die Rechtslage für den abgemahnten Anschlussinhaber nämlich bei weitem nicht so düster, wie es oft in den Abmahnungen der auf Filesharing spezialisierten Abmahnkanzleien dargestellt wird. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in sechs Urteilen klargestellt, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch als Täter oder Störer haftet, nur weil der Internetanschluss auf seine Person registriert ist. Nach dem BGH haftet der Anschlussinhaber ohne Anlass grundsätzlich nicht

  • für den Lebenspartner,
  • für volljährige Kinder,
  • für minderjährige Kinder bei vorheriger Belehrung.

Ungeachtet der Frage, wann der Anschlussinhaber wegen Filesharing Dritter haftet, stellte sich in Klageverfahren u.a. auch heraus, dass

  • Abmahnkanzleien nicht über eine ausreichende Bevollmächtigung für Filesharing Abmahnungen verfügten,
  • der Abmahner nur über DVD und Kinorechte verfügte,
  • der Abmahner nur über Nutzungsrechte für eine andere, nicht abgemahnte Sprachversion eines Filmes verfügte
  • die Abmahnung bereits formell unwirksam war.

Lohnt sich die Beauftragung eines Anwaltes bei einer Filesharing Abmahnung?

Viele denken, die Beauftragung eines Anwaltes ist vornherein nur mit weiteren Kosten verbunden. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, entstehen Ihnen zwar in der Tat (womöglich) zusätzliche Kosten. Wir können zwar nur für uns sprechen, aber die Gesamtkosten sind nie höher gewesen, als wenn der Abgemahnte die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschrieben und die geforderten Abmahnkosten und Schadensersatzbeträge gezahlt hätte. Oft waren sie sogar geringer, da wir in vielen Fällen Zahlungen komplett oder zum größten Teil verweigert haben und die Abmahnkanzleien Abmahnkosten bzw. Schadensersatz entgegen ihren wiederholten Androhungen nicht eingeklagt haben. Mittlerweile sind zahlreiche gegen Mandanten geltend gemachte Zahlungsforderungen verjährt und daher vom "Tisch". Zudem gilt es auch, die Risiken einer Unterlassungserklärung zu bedenken.

Was können wir für Sie bei einer Filesharing Abmahnung tun?

Sollten Sie eine Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine telefonisch kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In diesem Telefonat erläutere ich Ihnen die Rechtslage und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber Waldorf Frommer beauftragen wollen.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Waldorf Frommer abgegolten ist, mag er sich auch über Jahre hinweg ziehen. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.

Wir haben bereits Hunderte wegen Filesharing abgemahnter Anschlussinhaber vertreten, auch gerichtlich. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Filesharing Bereich wissen wir insbesondere, wie die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer "tickt".

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen und umfassenden Erfahrung im Filesharingbereich!