Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer-Abmahnungswelle wegen: Margos Spuren

13.12.2015 164 Mal gelesen
Der Spielfilm "Margos Spuren" ist derzeit im Fokus etlicher Abmahnungen der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Beschuldigt werden Internet-Anschlussinhaber, die den Film mutmaßlich auf Online-Tauschbörsen hochgeladen und damit illegal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.

Margos Spuren ist ein Spielfilm von Jake Schreier - eine Verfilmung des gleichnamigen Romans von John Green. Kinostart in Deutschland war am 30. Juli 2015. Im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird den Abgemahnten vorgeworfen, besagtes Werk ohne Einwilligung des Rechteinhabers auf einer Filesharing-Plattform der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt zu haben.

Waldorf Frommer fordert nun die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 815 Euro. Außerdem liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die innerhalb einer knapp bemessenen Frist unterschrieben und an Waldorf Frommer zurückgeschickt werden soll.

Unsere dringende Empfehlung an Sie: Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, nehmen Sie diese Ernst, aber handeln Sie nicht voreilig!

Vor allem hinsichtlich der vorformulierten Unterlassungserklärung ist äußerste Vorsicht geboten. Häufig ist diese sehr weit gefasst, so dass lebenslange und kostspielige Verpflichtungen für Sie entstehen können.

Bitte beachten Sie: Lassen Sie auf keinen Fall die von Waldorf Frommer gesetzte Frist verstreichen, da im Falle des Untätigbleibens das Risiko eines aufwendigen und teuren gerichtlichen Prozesses besteht! Nehmen Sie unverzüglich juristische Hilfe in Anspruch!

Waldorf Frommer-Abmahnungen richten sich gewöhnlich gegen den Inhaber jenes Internetanschlusses, über den eine geschützte Datei öffentlich gemacht wurde. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zwar meist vom Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt ist, aber häufig ein sogenannter Dritter verantwortlich war. Die Rechtsprechung unterscheidet dementsprechend zwischen Täter- und Störerhaftung. Immer dann, wenn Ihr Internetanschluss auch von anderen Personen mitbenutzt wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen für Sie!

Aber selbst dann, wenn Sie den abgemahnten Verstoß tatsächlich selbst begangen haben, heißt das nicht, dass Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen sollten oder den Pauschalbetrag in dieser Höhe tatsächlich zu zahlen haben.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Wir werden für Sie überprüfen, ob die Abmahnung gegen Sie tatsächlich berechtigt ist und ob Sie für den Vorwurf persönlich verantwortlich sind. Falls ja werden wir versuchen, die Forderungen der Abmahnung für Sie zu minimieren!

Unsere Kanzlei ist rund um die Uhr für Sie da - auch am Wochenende und an den Feiertagen.

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.