Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer-Abmahnungen wegen "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty"

07.12.2015 190 Mal gelesen
In aktuellen Waldorf Frommer-Abmahnschreiben wird Internet-Anschlussinhabern vorgeworfen, den urheberrechtlich geschützten Film "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" auf einer Online-Tauschbörse hochgeladen und dadurch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Immer wieder geht die bekannte Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber gegen Internet-Anschlussinhaber wegen des mutmaßlichen Bereitstellens geschützter Werke auf sogenannten Filesharing-Portalen wie Popcorn Time, eMule oder BitTorrent vor.

Im aktuellen Fall wird das Hochladen und Bereitstellen des Films "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty"- ein US-amerikanisches Komödien-Drama, in dem Ben Stiller Regie führt und die Hauptrolle übernimmt, abgemahnt. Die Rechte für den Film liegen bei der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Die Abmahnung umfasst die Forderung zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 815 Euro, der sich aus einem pauschalisierten Schadensersatz von 600 Euro und Anwaltskosten in Höhe von 215 Euro zusammensetzt, sowie die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Sind auch Sie von einer derartigen Abmahnung betroffen? Dann lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen, sondern melden Sie sich umgehend in unserer Kanzlei!

Die Abmahnung von "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" sollte auf jeden Fall juristisch geprüft werden. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die dem Abmahnschreiben beiligende strafbewehrte Unterlassungserklärung. Melden Sie sich weder mündlich noch schriftlich bei der Gegenseite und leisten Sie keine Zahlungen an Waldorf Frommer!

Für gewöhnlich richten sich Waldorf Frommer-Abmahnungen gegen den Inhaber des Internet-Anschlusses, über den das Filesharing vorgenommen wurde. Immer dann, wenn Ihr Anschluss noch von anderen Personen genutzt wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen! Hier gilt es herauszufinden, wer zum besagten Zeitpunkt des vorgeworfenen Filesharings Zugriff auf Ihr WLAN hatte. Aber auch dann, wenn Sie persönlich für das Filesharing verantwortlich sind, können die Forderungen aus der Abmahnung mit anwaltlicher Hilfe für gewöhnlich noch reduziert werden!

Wichtig ist: Lassen Sie sich innerhalb der gesetzten Frist von einem spezialisierten Anwalt beraten!

Was kann JusDirekt für Sie tun?

JusDirekt ist rund um die Uhr für Sie da - auch an Wochenenden und Feiertagen! Unsere auf Abmahnungen spezialisierten Anwälte prüfen, ob Sie für den Vorwurf überhaupt verantwortlich sind. Falls ja, werden wir versuchen, die Forderungen aus der Abmahnung für Sie zu reduzieren!

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.