WALDORF FROMMER: Unlizenzierte Bildnutzung — Schadensersatzberechnung im Wege der Lizenzanalogie und Zuschlag wegen unterlassener Urhebernennung

WALDORF FROMMER: Unlizenzierte Bildnutzung — Schadensersatzberechnung im Wege der Lizenzanalogie und Zuschlag wegen unterlassener Urhebernennung
03.08.2015157 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Amtsgericht München vom 25.04.2014, Az. 112 C 24748/13

Das Amtsgericht München hat die Beklagte wegen der unbefugten Einbindung von Bildmaterial in ihre Internetseite zur Leistung von Schadenersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von EUR 15.000,00 verurteilt.

Hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs der Klägerin stellt das Gericht klar, dass bei der Wahl der Lizenzanalogie das Lizenzmodell der Klägerin den Ausgangspunkt der Berechnung des üblichen Entgelts bildet. Zudem kann die Klägerin aufgrund der unterlassenen Urhebernennung einen 100%-igen Aufschlag auf den Schadensersatzanspruch verlangen.

Aufgrund der mehrfachen Verwendung der streitgegenständlichen Fotografie im gewerblichen Kontext erachtete das Gericht einen Gegenstandswert in Höhe von EUR 15.000,00 für die Abmahnung als angemessen.

Dementsprechend hat das Gericht die Beklagte zur Leistung von Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten verurteilt.


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