WALDORF FROMMER: Ex-post-Betrachtung bei der Schadensschätzung nach Lizenzanalogie

WALDORF FROMMER: Ex-post-Betrachtung bei der Schadensschätzung nach Lizenzanalogie
20.07.2015126 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Amtsgericht München vom 16.01.2014, Az. 161 C 19985/13

Die Beklagte, ein Dienstleistungsunternehmen für die Planung, Gestaltung und Veröffentlichung von Presseanzeigen und sonstigen Werbemaßnahmen, hatte drei Fotografien aus dem Repertoire der Klägerin in ihren Internetauftritt eingebunden, ohne im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte zu sein. Nachdem eine außergerichtliche Einigung scheiterte, erhob die Klägerin beim Amtsgericht München u.a. Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 1.800,00 sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.005,40.

Die Klägerin berechnete den Schadenersatzanspruch nach der Lizenzanalogie und legte hierbei die Tarife aus dem Jahr 2010 zugrunde. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie von der Rechtsverletzung durch die Klägerin Kenntnis erlangt. Hiergegen wandte die Beklagte ein, dass vielmehr die früheren Tarife zugrunde zu legen seien. Schließlich hätten unter Berücksichtigung des Beginns der Nutzung vor dem Jahr 2010 auch Lizenzen für die streitgegenständlichen Nutzungen bereits früher (vor dem Jahr 2010) erworben werden müssen. Spätere Preiserhöhungen dürften der Klägerin nicht zugute kommen.

Dieser Argumentation folgte das Amtsgericht München nicht, sondern verurteilte die Beklagte vollumfänglich zur Zahlung.

Zur Begründung führte es u.a. an, der durch die unlizenzierte Nutzung verursachte Schaden sei durch das Gericht durch eine ex-post-Betrachtung zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu schätzen. Insofern könne vorliegend auch eine Preisentwicklung im Jahr 2010 bei der Schätzung miteinbezogen werden.


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