BGH: Eltern haften bei Filesharing

BGH: Eltern haften bei Filesharing
09.07.2015213 Mal gelesen
BGH: Eltern haften bei Filesharing

BGH: Eltern haften bei Filesharing

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.06.2015 (Az. I ZR 7/14) entschieden, dass sich Eltern für das widerrechtliche Herunterladen von Musiktiteln ihrer minderjährigen Kinder aus Tauschbörsen nach § 832 BGB schadensersatzpflichtig machen und auch die anwaltlichen Abmahnkosten tragen müssen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügen die Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internet- Tauschbörsen belehren und Ihnen eine Teilnahme daran verbieten. Im entschiedenen Fall konnten die Eltern aber nicht nachweisen, dass sie ihre Kinder ausreichend belehrt haben.
In der Praxis ist es daher Eltern anzuraten, bevor diese ihren Kindern die Nutzung ihres Internetanschlusses gestatten, wenn möglich, in schriftlicher Form zu belehren und die Kinder diese Belehrung mit Ort und Datum versehen, unterschreiben zu lassen.