Notruf Abmahnung: Kuntze Mayer & Beyer: Abmahungen für die Huber Medien GmbH (Karten und Stadtplan)

Notruf Abmahnung: Kuntze Mayer & Beyer: Abmahungen für die Huber Medien GmbH (Karten und Stadtplan)
21.06.2015214 Mal gelesen
Kuntze Mayer & Beyer: Abmahungen für die Huber Medien GmbH (Karten und Stadtplan)

Abgemahnt werden aktuell Karten, Stadtpläne, Stadtkarten und Landkarten bzw. Ausschnitte davon, die Internetseiten eingebunden werden.

Es wird behauptet, dass die Nutzung des Kartenmaterials illegal sei, was keinesfalls zwingend der Fall ist .

Wie immer wird eine Geldzahlung und eine Unterlassungserklärung gefordert.

Dabei gehen die geltend gemachten Ansprüche deutlich zu weit.

Der Abgemahnte solle eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zahlen, was mit knapp 3.000 €. beziffert wird. Lizenzanalogie bedeutet, dass sich die Höhe des Betrages danach berechnet, was man normalerweise an Lizenzgebühr gezahlt hätte. Zu diesem Betrag komme noch ein Zuschlag von 100 % wegen der fehlenden Urheberbenennung.

Die Kostenberechnung wird ein Streitwert von Euro 6.000 pro Bild unterstellt.

Tipp:
Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, den Forderungen in der Abmahnung ungeprüft und voreilig nachzukommen.

Bewahren Sie Ruhe.

Rufen Sie uns an.

Wir besprechen mit Ihnen,ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen und was gegebenenfalls zu zahlen ist. Bei Verbrauchern hat der Gesetzgeber den Streitwert auf Euro 1000 € gekappt. Allein hieraus sind die Kosten zu berechnen, was regelmäßig und gerne "übersehen" wird.

Wichtig:

  • Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an.
  • Geben Sie keinerlei schriftliche Erklärungen ab.
  • Äußern Sie sich weder mündlich noch schriftlich.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Zahlen Sie nichts.

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen in dieser Situation.