Abmahnung wegen unerlaubter Verwendung der WHO’s WHO-Biografie d. PRINZ NEIDHARDT ENGELSCHALL i.A.v. Christian Kaiser (rasscass Medien Content Verlag)

Abmahnung wegen unerlaubter Verwendung der WHO’s WHO-Biografie d. PRINZ NEIDHARDT ENGELSCHALL i.A.v. Christian Kaiser (rasscass Medien Content Verlag)
18.05.2015372 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei PRINZ NEIDHARDT ENGELSCHALL hat für seinen Auftraggeber, Herrn Christian Kaiser, firmierend unter rasscass Medien Content Verlag, die unerlaubte Verwendung einer Biografie aus einem Online-Biografien-Lexikon WHO’s WHO abgemahnt.

Die streitbefangene Biografie wurde im Internet unter www.whoswhos.de veröffentlicht. Herr Christian Kaiser betreibt über die Firma "rasscass Medien Content Verlag" die Website www.whoswho.de. Auf dieser Seite sind Biografien verschiedener Persönlichkeiten veröffentlicht. Der Abgemahnte soll sich einer Biografie, z.B. von Jim Clark bedient und auf seiner Webseite veröffentlicht haben. Dies soll ohne die Zustimmung des Herrn Kaiser geschehen sein. In der Abmahnung wird gefordert, die verwendete Biografie von der Internetseite zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Denn bei der Biografie soll es sich um ein Sprachwerk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handeln und als solches genieße es den Schutz des Urheberrechts (UrhG).

In der Abmahnung wird ein Schadensersatz nach Lizenzanalogie in Höhe von 100,00 Euro pro Monat beziffert. Bei dem Schadensersatz nach Lizenzanalogie wird der Betrag als Schadensersatz berechnet, den der Abgemahnte normalerweise bei Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Berechtigten gezahlt hätte.

Die Anwaltskosten werden mit 1.029,35 EUR (845,00 EUR 1,3 Geschäftsgebühr nach einem Streitwert von 15.000,00 EUR  zzgl. Pauschale für Post und Telekommunikation i.H.v. 20,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. 164,35 EUR) beziffert. Insgesamt wird dem Abgemahnten einen Betrag i.H.v. 1.029,35 EUR in Rechnung gestellt.

Dann wird dem Abgemahnten ein pauschales Vergleichsangebot i.H.v. 1.350,00 EUR zur Abgeltung aller Auskunfts- und Schadensersatzansprüche (Lizenzgebühr und Anwaltskosten) gemacht, um den Sachverhalt abzuschließen.

Jetzt sollten Sie nicht in Panik geraten oder die Forderungen in der Abmahnung "blind" und ohne vorherige Prüfung erfüllen. Es ist nach einer solchen Aufforderung das Beste, ruhig zu bleiben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Oft werden die geforderten Kosten zu hoch eingesetzt. Es bedarf stets einer Einzelfallprüfung, ob und in welcher Höhe die Abmahnkosten verlangt werden können.

Im Falle einer berechtigten Abmahnung sollen Sie in aller Regel eine Unterlassungserklärung abgeben. Dadurch kann die Widerholungsgefahr beseitigt werden. Wir raten jedoch davon ab, eine beigefügte Unterlassungserklärung ohne fachliche Prüfung zu unterschreiben. Oft werden die vorgefertigten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst, so dass unter Umständen eine modifizierte Unterlassungserklärung ausreichen wird.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir informieren Sie unverbindlich über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung. Als eine auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierte Kanzlei stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung bundesweit jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de