NOTRUF ABMAHNUNG: Abmahnungen durch Fußballvereine. Der HSV sowie der 1. FC Köln mahnt ab.

NOTRUF ABMAHNUNG: Abmahnungen durch Fußballvereine. Der HSV sowie der 1. FC Köln mahnt ab.
22.03.2015350 Mal gelesen
Mehrere Fußballvereine scheinen sich nicht nur um ihre Fans zu bemühen, sondern schlagen auch mit der Keule der markenrechtlichen Abmahnungen zu, wenn ihre geschützten Zeichen in ihren Augen von Fans rechtswidrig genutzt werden.

Mehrere Fußballvereine scheinen sich nicht nur um ihre Fans zu bemühen, sondern schlagen auch mit der Keule der markenrechtlichen Abmahnung zu, wenn ihre geschützten Zeichen in ihren Augen von Fans rechtswidrig genutzt werden.

So lässt sich etwa die HSV Fußball AG von den Rechtsanwälten von Appen Jens vertreten und verschickt Abmahnungen, wegen Verletzungen an ihrem Zeichen, der berühmten "Raute" oder der Buchstabenfolge "HSV".

Dabei will man gemäß Abmahnung in der Unterlassungserklärung auch sportliche Euro 1822,96 und legt dann auch gleich ein Streitwert von Euro 50.000 fest.

Wie solche Abmahnungen mit "Fanarbeit" zu vereinbaren ist, weiß offensichtlich nur der HSV.

Ungeachtet dessen, dass man die Unterlassungserklärung und knapp 2000 € wünscht, sollen gemäß Abmahnung Auskünfte erteilt werden.Diese Auskünfte dienen der Berechnung von Lizenzschadensersatzansprüchen. Auf Abgemahnte kommt daher einiges zu.

Und als wäre es noch nicht genug, legt man der Unterlassungserklärung in der Abmahnung dann auch gleich eine Vertragsstrafe von Euro 10.000 zu Grunde. Auf derartiges besteht unter keinen Umständen ein Anspruch. Man versucht hier bei den Fans auszuruholen, was immer nur geht.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall derartige Erklärungen, die Abmahnungen beigefügt sind. Aus solchen Erklärungen können später Kosten von mehreren 10.000 € abgeleitet werden.

In einem weiteren Fall verschickt der 1. FC Köln Abmahnungen. Konkret ging es dabei um bedruckte Schilder, die für Parkplätze vorgesehen waren. Diese Schilder enthielten die Aufschrift "nur für Fans des 1. FC Köln". Nach unserer Auffassung stellt derartiges überhaupt keine Magenrechtsverletzung dar. Eine Abmahnung ist unberechtigt. Das Markenrecht knüpft an Identitätstäuschung. Hier wird aber nicht so getan, als stamme das Schild vom 1. FC Köln. Der europäische Gerichtshof wenn so etwas das Erfordernis der sogenannten "markenmäßigen Verwendung".

Wir raten in jedem Fall zu äußerster Vorsicht, wenn Fußballvereine wie etwa der HSV oder der 1. FC Köln Abmahnungen versenden. Eine Abmahnung ist immer kritisch zu sehen. Die geltend gemachten Ansprüche dürften kaum bestehen.

Lassen Sie sich beraten.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, rufen Sie uns an. Gerne besprechen wir die Details mit Ihnen.

Wir verfügen im Zusammenhang mit derartigen Abmahnungen über jahrelange Erfahrung.