Abmahnung von WALDORF FROMMER im Namen der Corbis GmbH wegen Online-Fotoklau - was tun?

Abmahnung von WALDORF FROMMER im Namen der Corbis GmbH wegen Online-Fotoklau - was tun?
27.01.2015285 Mal gelesen
Zur Zeit mahnt die auf die juristische Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Internet ausgerichtete Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Namen der Bildagentur Corbis GmbH die "unlizensierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials" ab.

Dabei werden in einem ersten Schritt Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend gemacht. Mittels eines dem Abmahnschreiben beigefügten "Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages" soll sich der Adressat der Abmahnung verpflichten, es ab sofort zu unterlassen, bestimmtes Bildmaterial "durch Einbindung in einen Internetauftritt zu vervielfältigen bzw. vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen". Darüber hinaus wird gefordert, Auskunft zu erteilen, wann die Rechtsverletzung begonnen und beendet wurde und woher das Bildmaterial stammt.

Nach Auskunftserteilung folgt dann in einem zweiten Schritt die Geltendmachung von Schadensersatz (im vorliegenden Fall 576 €) und der Rechtsverfolgungskosten (vorliegend: 745,40 €, basierend auf einem angenommenen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 10.000 €). Abschließend wurde ein Vergleichsangebot in Höhe von 1.226,00 € unterbreitet.

Die richtige Vorgehensweise bei derartigen Abmahnungen ist:

Unterschreiben Sie weder ungeprüft die Unterlassungserklärung noch geben Sie die geforderten Auskünfte ab. Lassen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen. So wird z.B. die ausschließliche Rechteinhaberschaft behauptet, ohne dass dies nachprüfbar ist. Außerdem ist die Unterlassungserklärung (zu Ihren Ungunsten) viel zu weit formuliert. Wenn tatsächlich eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, dann sollte diese unbedingt durch einen Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten modifiziert werden.

Die geltend gemachten Geldforderungen sind ebenfalls zu überprüfen. Gerade im Bereich der Verwertung von Bildmaterial wird der Schadensersatzanspruch von den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet und ist in hohem Maße abhängig von den individuellen Gegebenheiten der Angelegenheit. Gleiches gilt für die Rechtsverfolgungskosten. Hier kommt im Einzelfall zwar durchaus ein Gegenstandswert von 10.000 € in Betracht, aber auch deutlich geringere Streitwerte wurden von den Gerichten in der Vergangenheit bereits angenommen (z.B. OLG Köln, 22.11.2014, Az. 6 W 123/14: 6.000 €).

Es ist unerläßlich, sich bei solchen Abmahnungen vor zukünftigen Risiken zu schützen. Hierzu gehören neben dem Vertragsstrafeversprechen innerhalb der Unterlassungserklärung vor allem auch der Schutz vor weiteren Abmahnungen, da insbesondere bei Bildrechten oft mehrere Berechtigte existieren.

Im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung von WALDORF FROMMER helfe ich Ihnen gerne zu einem fairen Pauschalpreis. Für eine unverbindliche und kostenlose telefonische Erstberatung erreichen Sie mich unter 089 / 76 75 80 92.