Abmahnung Denecke, Priess & Partner für Wenn GmbH - unerlaubte Fotonutzung

Abmahnung Denecke, Priess & Partner für Wenn GmbH - unerlaubte Fotonutzung
29.09.2014747 Mal gelesen
Die Firma Wenn GmbH aus Berlin lässt, vertreten durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin, mit Schreiben vom 26.09.2014 wegen der Nutzung eines Lichtbildes einer bekannten Sängerin auf einer privaten Website abmahnen, da insoweit keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

Die Wenn GmbH ist nach eigenen Angaben eine Entertainment Nachrichten- und Bildagentur. Von ihr werden im Rahmen der hier bekannt gewordenen Abmahnung ausschließliche Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Foto behauptet, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht sowie Schadensersatz gefordert.

Forderungen

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Denecke, Priess & Partner für Ihre Mandatin, den Störungszustand zu beseitigen, also die Bilder vom Webserver zu entfernen und zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Schadensersatz wird im Rahmen angeblich marktüblicher Lizenzgebühren, die auf der Basis der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin berechnet werden, verlangt. Hinzu kommt ein 100%iger Aufschlag wegen einer unterlassenen Quellenangabe.

Der Schadensersatz wird für ein Foto bei einem 6 1/2-jährigen Nutzungszeitraum mit insgesamt 1.725 € zuzüglich Recherchekosten von 85 € angesetzt.

Hinzu kommen für die Abmahnung bei einem Gesamtgegenstandswert von 2.725 €  Anwaltskosten von 281,30 € netto, so dass eine Gesamt-Schadensersatzforderung von 2.091,30 € entsteht. Für eine Privatperson eine ganz beträchtliche Schadensersatzforderung.

Empfehlung

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Zudem sind die Schadensersatzforderungen meistens überhöht und verhandelbar, jedenfalls aber erheblich reduzierbar.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie mich vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Ihr

Kai Harzheim
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg