Komning Rechtsanwälte beantragen Mahnbescheid i.A.d. Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Mahnbescheid

Komning Rechtsanwälte beantragen Mahnbescheid i.A.d. Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Mahnbescheid
01.07.2014346 Mal gelesen
Die Komning Rechtsanwälte haben, nachdem sie im Jahre 2013 für ihre Auftraggeberin, die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, eine Abmahnung wegen „unerlaubter öffentlicher Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung“ versendet haben, nunmehr einen Mahnbescheid beantragt.

In ihrer zugrundeliegenden Abmahnung hatten die Komning Rechtsanwälte dem Inhaber einer gastronomischen Einrichtung vorgeworfen, dass dieser in seiner Betriebsstätte das Fernsehprogramm von Sky Deutschland, eine Fußballbegegnung, öffentlich wiedergegeben haben soll, ohne über einen entsprechenden Lizenzvertrag mit Sky Deutschland zu verfügen.

Sky Deutschland lasse, so die Anwälte weiter, von einer Kontrollagentur wöchentlich mehrere hundert Kontrollen durchführen. In einer dieser Kontrollen sei von einem Kontrolleur, der anonym als Gast die Betriebsstätte aufgesucht habe, vor Ort festgestellt worden, dass in der Betriebsstätte des Abgemahnten eine Sportsendung der Sky Deutschland gelaufen sei. Eine danach durchgeführte interne Prüfung habe ergeben, dass der Abgemahnte keinen "Abonnementvertrag für Gewerbe und Vereine" mit Sky Deutschland abgeschlossen habe. Daher stelle die öffentliche Wiedergabe des Sky-Programms in der Betriebsstätte des Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Komning Rechtsanwälte forderten für ihre Auftraggeberin in der Abmahnung sowohl die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz. Die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes wurde nach dem Grundsatz der Lizenzanalogie berechnet und richtete sich nach dem Jahresbetrag der Nutzungsgebühren, die der Abgemahnte normalerweise hätte zahlen müssen. Die Nutzungsgebühren wiederum sind nach der Größe der Betriebsstätte, beginnend bei 2.628,00 € (für bis zu 35 qm) und bis zu 7.548,00 €  (für über 200 qm) gestaffelt. Ebenso seien auf einen Gegenstandswert von 25.000,00 € Anwaltskosten in Höhe von 911,80 € zu zahlen.

Dann wurde ein Vergleichsvorschlag gemacht, dass ein pauschaler Schadensersatz von 3.000,00 € in zwei Raten a 1.500,00€  gezahlt werden könne. Abschließend wurde dem Abgemahnten der Abschluss eines "Abonnementvertrages für Gewerbe und Vereine" schmackhaft gemacht. Die Rechtsanwälte führen aus, dass bei Abschluss des besagten Vertrages durch den Abgemahnten die Sky Deutschland bereit sei, auf die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten, die über 1.500,00€ hinausgehen, zu verzichten.  

In dem anschließenden gerichtlichen Verfahren wurden zusätzlich zu den in der Abmahnung bezifferten Beträgen  Verfahrenskosten, Mahnkosten, Kosten für Auskünfte sowie Zinsen geltend gemacht.

Wir sind Ihnen gerne sowohl bei der Verteidigung gegen eine erhaltene Abmahnung als auch im gerichtlichen verfahren behilflich. Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de