Verkauf von Bootleg – Album: OLG Celle reduziert Streitwert

Verkauf von Bootleg – Album: OLG Celle reduziert Streitwert
26.06.2014306 Mal gelesen
Abmahnanwälte sollten bei dem Verkauf von einem urheberrechtswidrigen Bootleg – Album – z.B. über die Online-Verkaufsplattform eBay – keinen zu hohen Streitwert ansetzen. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Celle.

Vorliegend bot ein privater eBay-Nutzer bei eBay eine 3 LP-Box mit einem Bootleg-Album von zwei Liveauftritten an. Dabei handelte es sich um den illegalen Mitschnitt von Livekonzerten der Musikgruppe Genesis (Live-Aufnahmen eines "BBC radio-recordings" aus dem Jahre 1972 sowie eines Konzerts in Montreal/Kanada vom 21.04.1974.)

Nach erfolgloser Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ging die Rechteinhaberin gegen den eBay-Nutzer gerichtlich vor und machte einen Anspruch auf Unterlassen geltend. Dabei setzte sie einen Streitwert in Höhe von insgesamt 15.000 Euro an.

Hierzu entschied das OLG Celle mit Beschluss vom 11.06.2014 (Az. 13 W 40/14), dass hier allenfalls ein Streitwert in Höhe von maximal 5.000 Euro in Betracht kommt.

Streitwerte in Filesharing-Verfahren dürfen nicht herangezogen werden

Dies begründet das Gericht damit, dass die Streitwerte in Filesharing-Sachen kein Orientierungspunkt sind für die Festsetzung des Streitwertes. Denn bei der urheberechtswidrigen Verbreitung eines Musikstückes über eine Tauschbörse kommt es erfahrungsgemäß zu einer unüberschaubaren Zahl von Rechtsverletzungen.

Bootleg-Alben haben geringeren Verbreitungsgrad

Demgegenüber ist der Verbreitungsgrad einer 3 LP-Box mit einem Bootleg von zwei Liveauftritten als wesentlich geringer anzusehen. Denn diese sind - im Gegensatz etwa zu Audiodateien oder CDs - nicht ohne weiteres beliebig häufig kopierbar und weiterverbreitbar.

Fazit:

Wer wegen dem Verkauf eines urheberrechtswidrigen privaten Bootleg-Albums - etwa über eBay -abgemahnt worden ist, sollte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Denn die Rechteinhaber setzen häufig bereits in der Abmahnung einen zu hohen Streitwert an mit der Folge, dass zumindest die angesetzten Abmahnkosten zu hoch veranschlagt werden. Die konkrete Höhe der Kosten hängt jedoch vom individuellen Einzelfall ab. Allerdings ist die Rechtsprechung hier noch uneinheitlich. Beispielsweise hat das Landgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall einen doppelt so hohen Streitwert angesetzt. Nutzer von eBay und anderen Plattformen sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Verkauf eines urheberrechtswidrigen Bootleg - Albums kein Kavaliersdelikt ist.

Vor allem Sasse & Partner spricht Bootleg-Abmahnungen aus

In letzter Zeit hat vor allem die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher Bootlegs im Internet verschickt. Abgemahnt wird häufig im Auftrag der Firmen "Master 2000, Inc.", "Gelring Limited", "Pink Floyd Music Ltd," und "Iron Maiden Holdings Ltd.".

Welche Tonträger besonders abgemahnt werden

Dabei handelt es sich besonders um die Tonträger "Genesis - Afterglowing - Live USA" der Gruppe "Genesis", "Pink Floyd - The Alternative Side of the Moon" der Gruppe "Pink Floyd", "Iron Maiden - In Italy" der Gruppe "Iron Maiden" und "Mötley Crüe - Lewd. Crüed & Tattooed" der Gruppe "Mötley Crüe". Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch weitere Aufnahmen unter Beobachtung der Rechteinhaber bzw. von Abmahnanwälten - wie der Kanzlei Sasse & Partner - stehen.

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