Es werden ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Foto behauptet, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht sowie Schadensersatz gefordert.
Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Denecke von Haxthausen, Priess & Partner, den Störungszustand zu beseitigen, also die Bilder vom Webserver zu entfernen und zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Ferner wird Schadensersatz im Rahmen angeblich marktüblicher Lizenzgebühren, die auf der Basis der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin verlangt. Hinzu kommt ein 100%iger Aufschlag wegen einer unterlassenen Quellenangabe.
Der Schadensersatz wird für ein Fotos auf der Basis eines 3-jährigen Nutzungszeitraums mit insgesamt 790,50 € gefordert zuzüglich Recherchekosten von 85 €.
Hinzu kommen für die Abmahnung bei einem Gesamtgegenstandswert von 6.875,50 € Anwaltskosten von 546,50 € netto, so dass eine Gesamtforderung von 1.422 € entsteht.
Soforthilfe
Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
- Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
- Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333
Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.
Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:
- E-Mail an - info@harzheim.eu
- Telefax an - 040 / 730 55 334
Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.
Ihr
Kai Harzheim
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg