Abmahnung der Verwaltungs-Verlag GmbH wegen widerrechtlicher Verwendung von Kartografie

Abmahnung der Verwaltungs-Verlag GmbH wegen widerrechtlicher Verwendung von Kartografie
25.02.2014689 Mal gelesen
Die Verwaltungs-Verlag GmbH aus Mering mahnt den Betreiber einer Internetseite wegen der unautorisierten Verwendung einer Landkarte als Anfahrt-Beschreibung ab und macht Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatzforderungen im Wege der Lizenzanalogie geltend.

Durch die ungenehmigte, also nicht lizenzierte, Nutzung von urheberrechtlich geschützten Stadtplänen oder Landkarten, sogenannter Kartografie, stehen dem Rechteinhaber grundsätzlich gesetzliche Auskunfts- und Schadensersatzansrüche gegen den Verwender zu. Umstritten ist allerdings in welcher Höhe; hierzu gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen und zahlreich Ansätze zur Schadensberechnung.

Die Verwaltungs-Verlag GmbH bietet an, den Vorgang auf der Basis ihrer regulären Lizenzgebühren gegen Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie einer Schadensersatzzahlung von 929 € zu erledigen. .

Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung sollten nicht unbeantwortet liegen gelassen und innerhalb der gesetzten Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung fachgerecht beantwortet werden, anderenfalls drohen gerichtliche Eilverfahren oder awaltliche Schreiben, die weitere Kosten auslösen könnten.

Soforthilfe

Es empfiehlt sich allerdings in den meisten Fällen nicht, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben oder den geforderten Schadensersatzbetrag zu zahlen. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Schadensersatzforderungen sind oftmals überhöht und der Sach- und Rechtslage nicht angemessen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie vorerst keinen Kontakt mit dem abmahnenden Unternehmen  auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung zur unverbindlichen Prüfung einfach per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch auch kostenlos zurück, bei dringendem Bedarf auch gerne nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.harzheim.eu