Abmahnung: Studiocanal GmbH/Waldorf Frommer

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
08.01.2014392 Mal gelesen
Filesharing: Download-Angebot von geschütztem Werk Ein weiteres Mal beschäftigt sich unsere Kanzlei mit einer Filesharing-Abmahung der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer. In dieser Abmahnung vertritt die Münchener Anwaltskanzlei das Filmunternehmen Studiocanal GmbH. Veranlasst wurde die Abmahnung durch eine angebliche Urheberrechtsverletzung, die über eine Internet-Tauschbörse begangen worden sein soll.

Filesharing: Download-Angebot von geschütztem Werk

Ein weiteres Mal beschäftigt sich unsere Kanzlei mit einer Filesharing-Abmahung der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer. In dieser Abmahnung vertritt die Münchener Anwaltskanzlei das Filmunternehmen Studiocanal GmbH. Veranlasst wurde die Abmahnung durch eine angebliche Urheberrechtsverletzung, die über eine Internet-Tauschbörse begangen worden sein soll.

Der Abmahnung zufolge, solle der Film "Die Tribute von Panem - Catching Fire", der aktuell in den Kinos zu sehen ist, über das Netzwerk bittorrent vom Betroffenen anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Für die Studiocanal GmbH fordern Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärungund die Zahlung des Schadensersatzes von 600€ und des Aufwendungsersatzes von 215€.

 Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung der Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen: Die Rechtsanwälte am Kreuztor

Urheberrecht: Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven vertreten seit Jahren tausendfach Mandanten, die urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Urheberrechts.

Wir bieten unseren Mandanten:

-          kostenlose Ersteinschätzung des Falles

-          Überprüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung. Falls es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt,  bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, um ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung zu vermeiden]

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie selbstverständlich nicht verbindlich. Sie fällen erst danach die Entscheidung, ob Sie unsere Kanzlei beauftragen wollen.