Mahnbescheid der Fraiserside Holdings Ltd. vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf - Schadensersatz von 1.000,- € zzgl. Nebenkosten

Mahnbescheid der Fraiserside Holdings Ltd. vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf - Schadensersatz von 1.000,- € zzgl. Nebenkosten
03.01.2014955 Mal gelesen
Rechtsanwalt Sebsatian Wulf aus Witten hat kurz vor Ablauf der Verjährung für die FRAISERSIDE HOLDINGS LIMITED aus Zypern einen Mahnbescheid beim zentralen Mahngericht des AG Berlin gegen einen meiner Mandanten beantragt.

Nachdem die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte aus Augsburg im Jahre 2010 die angeblich unerlaubte Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Films der Erwachsenenunterhaltung abgemahnt hat und die Forderungen im Jahre 2013 durch das Inkassounternehmen DEBCON GmbH Debitorenmanagement und Consulting aus Witten weiter verfolgt wurde, ist kurz vor Jahresende 2013 noch ein Mahnbescheid beantragt worden, so dass die Verjährung unterbrochen worden ist..

Die Gesamtforderung im von uns vertretenen Fall einschließlich Anwaltsgebühren, Auslagen und Zinsen beträgt derzeit 1.289,22 €.

Wenn Sie als Betroffener einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen eines Filmdownloads im vorgerichtlichen Verfahrensstadium keine Einigung erzielt haben oder der Sache entgegentreten wollen und am Ende mit einem gerichtlichen Verfahren konfrontiert werden, ist Handlungsbedarf gegeben.

Es gelten Fristen, die dringend einzuhalten sind, anderenfalls riskieren Sie ein Vollstreckungsbescheid.

Wenn Sie weder Täter des Urheberrechtsvorwurfs in Betracht kommen, noch den Vorwurf als Anschlussinhaber zu verantworten haben, sollten Sie einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erwägen.

In anderen Fällen sind aber auch im gerichtlichen Mahnvervahren jederzeit außergerichtliche Vergleiche möglich, die eine Erledigung der Angelegenheit ermöglichen.

Wenn Sie sich in einer derartigen Situation befinden, stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, um die optimale Vertreung in Ihrem Fall zu ermöglichen. Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.

Telefon 040 / 730 55 333

Senden Sie und Ihren Mahnbescheid vorab unverbindlich per:

E-Mail an - info@harzheim.eu

Telefax an - 040 / 730 55 334

Ich rufe Sie gerne kostenlos zurück, auf Wunsch auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

Weitere Informationen erhalte Sie auch auf meiner Internetseite www.harzheim.eu.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg