Abmahnungen von Schulenberg & Schenk für MIG, MFA und Planet Media

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
14.11.2013264 Mal gelesen
Unserer Kanzlei liegen derzeit drei Filesharing-Abmahnungen der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk vor. Sie vertreten in den Abmahnungen die MIG Film GmbH, die Planet Media Home Entertainment GmbH und die MFA Filmdistribution.

Der Betroffene sieht sich in jeder Abmahnung mit dem Vorwurf der nicht erlaubten Vervielfältigung und Verbreitung von Filmen via Internettauschbörsen (sog. Filesharing-Netzwerke) konfrontiert.

In jeder Abmahnung bieten Schulenberg & Schenk dem Betroffenen eine Kostenpauschale zur Beilegung der Angelegenheiten an. Gleichzeitig wird in jedem Abmahnungsschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Für den Betroffenen ergeben sich aus allen drei Abmahnungen von Schulenberg & Schenk somit folgende Forderungen:

-         Tilgung der Kostenpauschalen von jeweils 850€, 1298€ und 1298€

-         Abgabe der jeweils eingeforderten Unterlassungserklärung

Insgesamt wird der Betroffene also zu einer Zahlung von 3446€ aufgefordert. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werden Schulenberg & Schenk ihren Mandanten gerichtliche Schritte anratren.

Filesharing-Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Rechtsanwälte am Kreuztor: Erfahrung und Kompetenz

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven vertreten seit mehreren Jahren tausendfach Mandanten, die urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Urheberrechts.

Profitieren Sie von unserer Expertise und wenden Sie sich an die Rechtsanwälte am Kreuztor. Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, schicken Sie uns diesbezüglich einfach eine E-Mail oder ein Fax.

Wir bieten unseren Mandanten:

-         kostenlose Ersteinschätzung des Falles

-         Überprüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung

-         falls es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt,  bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie selbstverständlich nicht verbindlich. Sie fällen erst danach die Entscheidung, ob Sie unsere Kanzlei beauftragen wollen.