Abmahnung durch Bendiksen, Sikorski, Schröder Rechtsanwälte aus Kiel wg Urheberrechtsverletzung der Velvic-Fotomarketing Limited (Ltd) - Mahnbescheid erhalten?

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
30.07.20092990 Mal gelesen

Im Rahmen der Abmahnungen wegen der Verletzung angeblicher Bildrechte der Velvic-Fotomarketing Ltd. werden zurzeit Abmahnverfahren gegen einige Abgemahnte eingeleitet. Sinn und Zweck dieses Vorgehens besteht darin, die Abmahnopfer weiter einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen. Allerdings sollte man sich von dem Mahnbescheid nicht zu sehr beeindrucken lassen. Das Mahnverfahren ist ein formalisiertes Verfahren, welches dem eigentlichen Gerichhtsverfahren vorgeschaltet ist. Es wird dabei lediglich geprüft, ob der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids den formellen Erfordernissen entspricht. Ist dies der Fall (was im Übrigen die Regel ist) wird der Mahnbescheid erlassen und dem Abgemahnten zugestellt. Dies bedeutet aber nicht, dass der Abgemahnte nun unbedingt zahlen muss. Anzuraten ist hier die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Wichtig ist dabei, dass dies nicht zwingend zur Folge hat, dass es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt. Nach Einlegung des Widerspruchs müsste nämlich die Gegenseite nochmals tätig werden und Klage erheben, was jedoch erfahrungsgemäß verhindert werden kann. Das Kostenrisiko würde in jedem Fall die Gegenseite tragen, folglich die Limited, die mit einem Startkapital von einem englischen Pfund gegründet werden kann.

RA K.Gulden, LL.M.

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