Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Constantin Film Verleih GmbH - Chroniken der Unterwelt-City of Bones

Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Constantin Film Verleih GmbH - Chroniken der Unterwelt-City of Bones
04.11.2013245 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER lassen sich von der Gesetzesänderung nicht beeindrucken und versenden trotzdem weiter Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Filmwerk Chroniken der Unterwelt - City of Bones.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER für den von ihnen vertretenen Rechteinhaber, hier der Constantin Film Verleih GmbH die Abgabe einer lebenslänglich bindenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes Chroniken der Unterwelt - City of Bones in Höhe von 815,00 EUR. Dieser Betrag setzte sich aus einem Schadensersatzbetrag für die Constantin Film Verleih GmbH in Höhe von 600,00 EUR und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 EUR zusammen.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Den Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der Constantin Film Verleih GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Da das Filmwerk Chroniken der Unterwelt - City of Bones nicht das einzige im Repertoire der Constantin Film Verleih GmbH ist, kann es zu kostspieligen Folgeabmahnungen kommen, die durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung vermeidbar sind. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben, um weitere Abmahnschreiben zu verhindern. Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 EUR bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von 815,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden.

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Sofern die Abmahnung unberechtigt - oder teilweise unberechtigt - ist, steht den jeweils Betroffenen auch die Möglichkeit offen, die Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage zu parieren. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte WALDORF FROMMER im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung des Filmwerkes Chroniken der Unterwelt - City of Bones erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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