APW Rechtsanwälte & Notar - Abmahnung des Titels Oblivion - Deckelung der Anwaltsgebühren

APW Rechtsanwälte & Notar - Abmahnung des Titels Oblivion - Deckelung der Anwaltsgebühren
20.08.2013649 Mal gelesen
Ist das die Abmahnung der Zukunft. Werden die Kosten nach in Kraft treten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken so oder ähnlich auch von anderen Abmahnkanzleien berechnet?

In der Abmahnung wegen Filesharing bzw. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bzgl. des Titels Oblivion fordert die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar von dem abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 530,00 EUR. Der Pauschalbetrag setzt sich aus den Abmahnkosten 150,00 € und einem Schadensersatz in Höhe von 380,00 € zusammen. Damit ist die Kanzlei APW die erste mir bekannte Kanzlei, die die 150,00 € Deckelung vornimmt.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass er über eine Tauschbörse bzw. einem P2P Netzwerk das urheberrechtlich geschützte Werk Oblivion des Rechteinhabers Universal Pictures International Germany GmbH dermaßen öffentlich zugänglich gemacht habe, dass angeblich ein Gewerbliches Ausmaß erreicht worden sei.

Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber dem angeblichen Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers Universal Pictures International Germany GmbH nicht nachkommen würde, wird mit der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung oder Einreichung einer Klage gedroht.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar erhalten haben, lassen Sie sich nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten, an deren Folgen Sie ein Leben lang gebunden sind. Dies ist dann der Fall,  wenn Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben an die Abmahnkanzlei APW Rechtsanwälte & Notar zurücksenden. Den geforderten Schadensersatz in Höhe von 530,00 EUR sollten Sie ohne genaue Überprüfung, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, nicht zahlen. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten, dem Sie als Anschlussinhaber Zugang zu Ihrem Internetanschluss gegeben haben, die streitgegenständliche Datei Oblivion heruntergeladen bzw. zum Download angeboten worden ist, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz in Höhe von 530,00 EUR angemessen ist. Wir sind der Ansicht, dass die Schadensersatzforderungen in der Regel weit überhöht sind.

Video zum Thema Abmahnungen

Wenn Sie Beratung in der Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei APW 

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
    • Anwalt.de
    • qype.de
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die oben genannte Adresse.