Rhein Inkasso | G&G Media Foto-Film GmbH - was tun?

Rhein Inkasso | G&G Media Foto-Film GmbH - was tun?
24.05.20131923 Mal gelesen
Sie haben ein Schreiben von Rhein-Inkasso bekommen? Man fordert EUR 2.018,20 für eine Urheberrechtsverletzung von Ihnen? Lesen Sie hier, um was es geht und was Sie tun müssen.

Um was geht es?

In den uns vorliegenden Fällen geht es um angebliche Forderungen aus dem Jahr 2011. Damals hatte die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gegen die Inhaber von Internetanschlüssen ausgesprochen, über deren Anschlüsse Filme über Internettauschbörsen downgeloaded/upgeloaded wurden.

Warum ein Inkasso-Büro?

Sofern Sie die Forderungen damals nicht oder nur teilweise beglichen haben, ist diese noch nicht verjährt. Die Verjährung tritt nämlich erst nach Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Kenntnis der Verletzung und des Rechtsverletzers ein, bei Abmahnungen aus 2011 also erst Ende Jahre 2014.

Wem gehört die Forderung?

Ob die Forderung nun der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH gehört, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Alles deutet darauf hin, dass die Inkasso-Firma die Forderungen für die G&G Media Foto-Film GmbH geltend macht.

Es handelt sich also keinesfalls um Abzocke oder Betrug, sondern um Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen vor einigen Jahren, die noch nicht verjährt sind.

Soll ich zahlen?

Nicht ungeprüft. Bei Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen haftet der Anschlussinhaber, der nicht selbst Täter war, nur dann, wenn er Prüfungs- und Überwachungspflichten wie z. B: die Belehrung der Kinder unterlassen hat. Hat er im Vorfeld allerdings alles getan, um die Urheberrechtsverletzung  zu verhindern (WLAN gesichert, Kinder belehrt, Absprachen mit WG-Mitbewohnern), so kann eine Haftung entfallen. Die Rechtslage ist sehr kompliziert. Ein einfaches "Ich habe nichts gemacht" lässt die Haftung nicht entfallen.

Was soll ich tun?

Die Rechtslage ist kompliziert und das Inkassobüro meldet sich in der Regel immer wieder. Unternehmen Sie nichts selbst, hierbei passieren die meisten Fehler.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

 

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Seit 2009 spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen
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  • Jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.