Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte iAd Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, How I Met Your Mother, Staffel 8

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte iAd Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, How I Met Your Mother, Staffel 8
17.05.2013358 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH. Gegenstand einer Abmahnung, die der Anwaltskanzlei Wienen vorliegt, ist die angebliche Verletzung von Rechten an verschiedenen Folgen aus How I Met Your Mother, Staffel 8.

Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956 Euro.

Was ist zu tun?

Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Grundsätzlich wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.

Risiko Folgeabmahnung

Es kann zur Vorbeugung von Folgeabmahnungen sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung auf die gesamte Staffel oder auf weitere Folgen - über die in der Abmahnung genannten Folgen hinaus - zu beziehen.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

  • spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
  • jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
  • faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Die folgenden Beiträge könnte Sie auch interessieren:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Abmahnung

Abmahnung Filesharing: WG- Hauptmieter haftet nicht für Untermieter, LG Köln

Illegales Filesharing im Internet: Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder, Urteil des Bundesgerichtshofs

Bundesregierung beschließt "Anti-Abmahnabzocke-Gesetz", Erstabmahnungskosten von Privatnutzern nur 155,30 Euro: Ende des Filesharingabmahnwahns?

Abgemahnte gewinnen Prozess! Wegweisendes Urteil für Abgemahnte (Filesharing/Tauschbörsen) - Klageabweisung trotz ermittelter IP-Adresse

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin 
Telefon: 030 / 390 398 80

www.Kanzlei-Wienen.de

www.filesharing-klage.de

info@filesharing-klage.de