Abmahnung Jeff Martin? € 950 für 1 Film? Wir helfen!

Abmahnung Jeff Martin? € 950 für 1 Film? Wir helfen!
13.05.2013330 Mal gelesen
Lesen Sie hier, was Sie bei einer Abmahnung von Jeff Martin wegen der Filme „Tri Bogatyrja na dalnih beregah“ oder „Ya toje hochu“ tun müssen. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Um was geht es?

Im Mai 2013 erreichen und wieder neue Abmahnungen von Rechtsanwalt  Jeff Martin im Auftrag der Amselfilm Productions GmbH & Co. KG. Es geht um den Vorwurf des illegalen Filesharings der Filme "Tri Bogatyrja na dalnih beregah" oder "Ya toje hochu". Der Rechteinhaber Amselfilm fordert einen pauschalen Schadensersatzbetrag von EUR 950,00 sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die den Anschlussinhaber lebenslang bindet.

Soll ich zahlen?

Zahlen Sie nicht. Kontaktieren Sie eine Spezialkanzlei wie die unsere. Die meisten Mandanten fühlen sich nicht verpflichtet, etwas zu bezahlen. Tatsächlich ist es so, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, wenn er als Täter oder Störer zu qualifizieren ist. Selbst wenn der Anschlussinhaber selbst nichts gemacht hat, kann er als Störer haften, weil er mit seinem Internetanschluss eine Gefahrenquelle eröffnet hat. Diese Störerhaftung kann man also nicht mit Floskeln wie "ich habe nichts gemacht" von der Hand weisen. Oft waren es Mitbewohner wie Kinder oder Partner. Oder das WLAN war ungesichert und alle Bewohner des Hochhauses haben kostenlos mitgesurft. Fraglich ist nur, ob der Anschlussinhaber hierfür als Störer haftet.

Ich habe nichts gemacht! Muss ich trotzdem handeln?

Aus diesem Grund steht die Störerhaftung des Anschlussinhabers im Raum. Diese Störerhaftung kann man nicht einfach mit Floskeln wie "ich habe nichts gemacht" oder "das ist Betrug" von der Hand weisen. Oft waren es WG-Mitbewohner, die Kinder oder der Nachbar, der das WLAN mit nutzt. Diese Konstellationen begegnen uns täglich. In den allermeisten Fällen stellt sich später heraus, dass tatsächlich jemand die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Fraglich ist nur, ob der Anschlussinhaber hierfür als Störer haftet.

Wann entfällt die Haftung?

In bestimmten Fällen kann die Störerhaftung entfallen, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber seine Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat. Wie diese aussehen, ist Frage des Einzelfalls und kann in einem kostenlosen Telefonat mit uns besprochen werden.

Lassen Sie keine Fristen verstreichen!

Halten Sie unbedingt die Fristen ein, die in der Abmahnung genannt sind. Sonst kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen, was die Sache sehr teuer machen kann!

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen
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  • Faire Pauschalpreise
  • Jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.