Vorwurf Urheberrechtsverletzung! Abmahnung durch Kornmeier & Partner, Rainer Munderloh, Daniel Sebastian, U+C (Urmann und Collegen), Jeff Martin u.a.

Vorwurf Urheberrechtsverletzung! Abmahnung durch Kornmeier & Partner, Rainer Munderloh, Daniel Sebastian, U+C (Urmann und Collegen), Jeff Martin u.a.
05.05.2013429 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe! Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag oder unterschrieben Sie die Unterlassungserklärung! Nehmen Sie stattdessen meinen kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.

Die Musik-, Film-  und Softwareindustrie nehmen Urheberrechtsverletzungen immer ernster. Immer mehr Rechteinhaber lassen solche Verstöße kostenpflichtig durch Rechtsanwälte abmahnen. Diese Abmahnungen werden meist von auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzung spezialisierten Kanzleien ausgesprochen. Zudem sprechen nachstehende Kanzleien und Rechtsanwälte für unterschiedliche Auftraggeber Abmahnungen aus:

Rechtsanwälte Kornmeier & Partner  für GSDR GmbH (z.B. Endless Summer - Oceana)

Rechtsanwalt Rainer Munderloh für RGF Productions Limited

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Adminstration GmbH (z.B. Pulcino Pio - Das kleine Kuecken Piept auch auf Chart Container (Top 100 Single Charts)) 

U C (Urmann und Collegen) für Malibu Media LLC

Rechtsanwalt Jeff Martin für Amselfilm Productions GmbH & Co. KG

Die jeweilige Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechtinhaber und Auftraggeber der Abmahnkanzlei einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung gleich anbei.

Ich rate Ihnen dringend von der Unterzeichnung dieser vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung ab. Diese Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht! Oftmals bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise.  

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de