Waldorf Frommer, Sasse & Partner oder Daniel Sebastian verschicken im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber urheberrechtliche Abmahnungen

Waldorf Frommer, Sasse & Partner oder Daniel Sebastian verschicken im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber urheberrechtliche Abmahnungen
17.04.2013382 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe! Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag oder unterschrieben Sie die Unterlassungserklärung! Nehmen Sie stattdessen meinen kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.

Unterschiedliche Rechteinhaber lassen durch verschiedene Rechtsanwaltskanzleien urheberrechtliche Verstöße abmahnen. So verschickt

die Kanzlei Waldorf Frommer zum Beispiel i.A.v. der Verlagsgruppe Random House GmbH (u.a. Shades of Grey - Geheimes Verlangen (Band 1), E L James (Hörbuch)), der Sony Music Entertainment Germany GmbH (u.a. The Next Day, David Bowie (Album)) oder der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH (u.a. TV Serien Modern Family oder How I Met Your Mother) Abmahnungen.

Andere Kanzleien wie z.B. Sasse & Partner werden z.B. von der WVG Medien GmbH mit der Abmahnung für Verstöße an der TV Serie The Walking Dead beauftragt.

Auch die Musikindustire lässt Urheberrechtsverletzungen verfolgen. So hat die DigiRights Administration GmbH Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Verfolgung der Urheberrechtsverstöße beauftragt.

In den Abmahnungen fordert die jeweilige Kanzlei im Namen ihrer Auftraggeber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes gefordert. 

Die Abmahnkanlzei behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. 

Dennoch gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de