Wann sind Werbetexte auf Webseiten urheberrechtlich geschützt?

Wann sind Werbetexte auf Webseiten urheberrechtlich geschützt?
04.03.2013630 Mal gelesen
Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über den urheberrechtlichen Schutz von Webseiten(Werbe-)Texten geben:

Das Problem dürfte vielen Unternehmern und Marketingagenturen bekannt sein: Werbetexte und Artikelbeschreibungen auf Webseiten werden von Konkurrenten unverändert oder nur mit geringfügigen Abweichungen übernommen. Leider muss "Textklau" nicht immer verboten sein. Grundsätzlich kommen Unterlassungsansprüche aus Urheber- oder Wettbewerbsrecht in Frage.

Werbetexte sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie "eine persönliche geistige Schöpfung" darstellen (vgl. § 2 Abs. 2 UrhG). Ob die sog. Schöpfungshöhe erreicht ist, verbleibt stets eine Frage des Einzelfalls.

Neueren Entscheidungen zum Urheberschutz von Werbetexten können die aktuell maßgeblichen Kriterien entnommen werden (vgl. LG Köln, Urt. v. 06.04.2011, Az. 28 O 900/10; OLG Köln, Urt. v. 30.09.2011, Az. 6 U 82/11). Für die Schutzfähigkeit eines Textes kommt es danach sowohl auf Textart als auch Textumfang, für Webseiten zudem auf die Textgestaltung an.

Frei erfundene Sprachwerke genießen eher Urheberschutz als Texte aus dem organisatorischen oder wissenschaftlichen Bereich. Der im wissenschaftlichen und sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise fehle nämlich vielfach die eigenschöpferische Prägung. Soll ein Text hauptsächlich zu Gebrauchszwecken dienen (z.B. bei Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen), ist ferner ein deutliches Überragen des "Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung" erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1991, Az. I ZR 147/89). Mit anderen Worten: Je kreativer und origineller ein Text ist, desto eher ist die sog. Schöpfungshöhe erreicht.

Je länger ein Text ist, desto größer ist der ihm zugrundeliegende Spielraum für eine individuelle Wortwahl und Gedankenführung. Kurze Werbeslogans sind daher im Regelfall nicht schutzwürdig, wenn sie nicht über die üblichen Anpreisungen und den werbemäßigen Imperativ hinausgehen.

Webseitentexte beziehen ihre Individualität im Übrigen durch die Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung. Danach kann Schöpfungshöhe alleine durch die technische Realisierung der Gestaltung erreicht werden, wenn z.B. die Webseite durch gezielte Verwendung von Sprache suchmaschinenoptimiert ist.

Die Frage der Schöpfungshöhe bei Werbetexten auf Webseiten ist demnach nie einfach zu beantworten. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung zur Verfügung.

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