Elegant Angel Productions USA - Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen - Abmahnung FAREDS im Februar 2013

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
26.02.2013582 Mal gelesen
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschicken für Elegant Angel Productions, USA, Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen. Betroffen ist das Werk Wasteland. Es wird eine Unterlassungserklärung und eine pauschale Zahlung von 600 EUR gefordert.

Elegant Angel Productions - Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen - Abmahnung  Rechtsanwälte  FAREDS im Februar 2013

Betroffene Internetanschlussinhaber erhalten aktuell von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg, diesmal im Auftrag der Elegant Angel Productions, USA, eine Abmahnung. 

Neu ist nach hiesiger Kenntnis, dass FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nun auch Abmahnungen für die Filmindustrie verschickt, nachdem sich bislang die Abmahnungen auf Musiktitel von Chartcontainer oder Musiksampler bezogen haben.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte  Werk "Wasteland" in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 600 EUR zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  gesetzt, die jedoch bei den Abmahnungen von FAREDS mit 8 Tagen noch als angemessen zu bezeichnen sind.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber muss auch in den neuen Fällen gesehen werden. 

Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen nicht ohne weiteres verhindert werden können. Ferner enthält die Unterlassungserklärung eine Verpflichtung zur Zahlung der geforderten Summe von 600 EUR, was nicht akzeptabel ist. 

In dem Auskunftsverfahren vor dem LG wurde keine Aussage darüber getroffen, ob der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Die Verantwortlichkeit für eine Rechtsverletzung richtet sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien. Möglich ist eine Haftung als Täter / Teilnehmer oder eine Haftung als Störer. 

Zu beachten ist, dass nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dahingehend besteht, dass diejenige Person, der die IP-Adresse zugeordnet ist, von welcher die Rechtsverletzungen begangen wurden, auch für die Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber kann diese Vermutung nur entkräften, indem er im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast Umstände vorträgt, die einen abweichenden Geschehensablauf nahe legen (so z.B. LG Köln, Urteil vom 11.05.2011, 28 O 763 / 10

Christian Weiner, LL.M.*
Rechtsanwalt
Master of Laws (Medienrecht)

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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.