Nimrod Rechtsanwälte mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der 7Sixty Games Ltd. ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
12.09.2012388 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR aus Berlin mahnt neuerdings im Bereich des Filesharings auch Urheberrechtsverletzungen beim Computerspiel Stronghold 3 ab. Bei der Rechteinhaberin dieser geschützten Software handelt es sich um die 7Sixty Games Ltd., 2 Chancery Place, Millstone Lane, Leicester, Vereinigtes Königreich.

 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 475,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

Sicher interessiert Sie auch unser nachfolgendes Angebot:

 

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot