Unterlassungsverpflichtung wegen Urheberrechtsverletzung der RGF Productions Limited durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh

Unterlassungsverpflichtung wegen Urheberrechtsverletzung der RGF Productions Limited durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh
04.09.2012508 Mal gelesen
Diese Woche sind wir mehrfach mit der Abwehr von Abmahnungen der RGF Productions Limited, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh, beauftragt worden.

Gegenstand der Abmahnung sind Filmwerke aus dem Porno-Bereich, die durch die Betroffenen angeblich über die Internet-Tauschbörse eDonkey2000 angeboten worden sein sollen.

Den Betroffenen wird eine Rechnung mit verschiedenen Schadenspostionen aufgezeigt. Es heißt dort: ".Daraus ergeben sich Gesamtforderungen in Höhe von mindestens 4.003,30€"

Die Betroffenen werden sodann aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Pauschalbetrag in Höhe von 780,00 € zu zahlen.

 

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Wer eine Abmahnung (Unterlassungsverpflichtung wegen Urheberrechtsverletzung) von Rainer Munderloh im Namen der RGF Productions Limited erhalten hat, sollte sich dringend von fachkundigen Anwälten beraten lassen.

 

Schnelle und kompetente Hilfe:

Die Rechtsanwälte am Kreuztor bieten Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe. Wir verfügen über die Erfahrungen aus tausenden von Abmahnungsfällen. Ziel unserer Beratung ist es, Risiken für die Abgemahnten zu minimieren und eine kostengünstige und abschließende Regelung zu finden.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Ein Abwarten führt nur zu zusätzlichen Kostenrisiken - Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
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