Amann Rechtsanwälte mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung für „Die Opposition“ ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
11.07.2012390 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kanzlei Amann aus Darmstadt bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Amann, Weinbergstr. 59, 64285 Darmstadt mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um Tonaufnahme: Luxuslärm - Atemlos (Album-Luxuslärm-Carousel). Bei dem Rechteinhaber handelt es um "Die Opposition", von Sydow, Zimmer, Meyer, Crämer GbR.

  

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

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