Abmahnung Dyson GmbH, Fotografien, Urheberrechtsverletzung im Internet

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
03.05.2012373 Mal gelesen
Die Dyson GmbH lässt wegen Urheberrechtsverletzungen an Fotografien Abmahnungen verschicken.

Darin werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 400,00 Euro gefordert.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte anwaltlichen Rat einholen. Dabei geht es um die Frage, ob Ansprüche berechtigt sind, und ob sie abgewehrt werden können. Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Fotos ist die aktuelle Rechtsprechung im Einzelfall zu prüfen, da es hier bereits diverse Gerichtsentscheidungen gibt.

In einer anwaltlichen Beratung kann Ihr konkreter Fall geprüft werden. Selbst wenn eine Rechtsverletzung bei einer Abmahnung erfolgt ist, empfiehlt es sich, eine geänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Erklärung hat gravierende Folgewirkungen und sollte daher im Interesse des Abgemahnten von Fachleuten im Einzelfall modifiziert werden. Gerne können Sie sich unverbindlich an die Anwaltskanzlei Wienen wenden, Telefon:

030 / 390 398 80.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen für Medienrecht & Wirtschaft
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