Eine Programmfunktion ist nicht urheberrechtlich geschützt

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
03.05.2012349 Mal gelesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Funktionsumfang eines Computerprogramms ebenso wenig urheberrechtlich schutzfähig ist, wie die Programmiersprache selbst.

Sachverhalt:      

 2009 reichte das SAS Institute inc. Klage beim High Court of Justice gegen das Unternehmen World Programming Limited (WPL) ein.

Dem Sachverhalt liegt zu Grunde, dass bereits 2003 das Unternehmen WPL eine Software auf den Markt brachte, die es möglich macht in der Programmiersprache Base SAS geschriebene Skripts zu exportieren, so dass Aufgaben im Bereich der Datenverarbeitung und der Datenanalyse effektiver verarbeitet werden können.

Im Verlauf des Herstellungsprozesses analysierte WPL jedoch legale Kopien der Lernausgabe des SAS Systems, wobei deren Gebrauch auf die ausschließliche nichtproduktive Nutzung beschränkt war. WPL betonte zwar, dass sich Ihre Analyse nur auf die Funktion des SAS-Systemes beschränkte und nicht den Quellcode der Software umfasste, dennoch reichte SAS wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht Klage ein.  

Der High Court of Justice wandte sich letztendlich vor dem Problem stehend, in welchem Umfang das Unionsrecht auch die Funktionsweise von Computerprogrammen und der Programmiersprache urheberrechtlich schütze, an das EuGH.

Entscheidung:

Das EuGH folgte in seiner Entscheidung dem im November 2011 eingereichten Schlussantrages des Generalanwalts Yves Bot.Bot betonte, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliege, wenn einKonkurrent ein Programm auf seine Funktionalität hin untersucht und diese dann in seinem eigenen Programm nachbildet. Zudem basiert die Funktionsweise eines Computerprogramms auf verschiedenen Ideen und Grundsätzen und nach der Richtline 91/250/EWG seien nur deren Ausdrucksformen, wie beispielsweise der Quellcode oder der Objectcode dem Urheberrechtsschutz unterlegen. Demnach spiegeln also weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder das Dateiformat, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden, um bestimmte Funktionen des Programms zu nutzen, eine Ausdrucksform eines Programms wider. So ist es auch möglich, dass es unterschiedliche Programme gibt, die dieselbe Funktion aufweisen. 

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