In den uns vorliegenden Abmahnungen rügt die Dyson GmbH die Verwendung von Lichtbildern, an denen ihr das ausschließliche Nutzungsrecht zustehen soll.
Es wird zur Abgabe einer zur Höhe von 5.100,00 EUR strafbewehrten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Dyson GmbH aufgefordert, wobei das Unterlassungsgebot in der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung generell alle Lichtbilder der Dyson GmbH umfassen und jede angefangene Wcche der Zuwiderhandlung als einzelner Verstoß gelten soll.
Weiterhin soll sich innerhalb der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Übernahme von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von pauschal 400,00 EUR verpflichtet werden.
Auffallend ist, dass weitere Forderungen wie etwa Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie und/oder Auskunftsansprüche im Wege der Abmahnung (noch) nicht geltend gemacht werden.
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Urheberrechtliche Abmahnungen sind akut vermehrt zu beobachten. Vergewissern Sie sich, bei der Verwendung von nicht selbst gestalteten Produktbildern rechtskonform zu handeln !
Bei Fragen rund um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, AGB-Texten, etc. steht Ihnen Rechtsanwalt Leiers gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
In Eilfällen sowie an Wochenden und Feiertags erreichen SIe zu den üblichen Telefontarifen unsere Abmahnungshotline unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches Erstgespräch.
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