CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von DigiProtect ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
27.04.2012275 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der neuen Abmahnkanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Neuerdings mahnt die Anwaltskanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schubertstr. 14, 60325 Frankfurt a. Main ebenfalls im Bereich des Filesharings ab.

Es geht um die Tonaufnahme "Kool Savas - Aura (German Top 100 Single Charts 09.01.2012)"

Betroffen hiervon sind auch die folgenden Titel:

"Nightwish - Storytime (German Top 100 Single Charts 28.11.2011)"

"Tim Toupet - Vater Abraham (Discofox Party Power Vol. 1)"

Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Krögerstr. 2, 60313 Frankfurt. Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 550,- € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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