Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel mahnt jetzt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von SMC Shoot-Media-Consulting ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
23.04.2012521 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel aus Mainz bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Neuerdings mahnt die Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel, Postfach 3228, 55022 Mainz ebenfalls im Bereich des Filesharings ab. Es geht um ein pornografisches Filmwerk. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma SMC Shoot-Media-Consulting, Bezirksstraße 26, 63755 Alzenau.

 

Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,- € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

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