Es wird über die Angabe einer Rechtekette behauptet, dass die Euro-Cities AG Inhaber der Nutzungsrechte an den verwendeten Kartenausschnitten sei und keine Nutzungslizenz erteilt worden sei.
Gefordert wird das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite. Ferner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren in Höhe von 450,- € zzgl. Ermittlungskosten von 95,- €. Sodannwird die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 226,- € verlangt.
Schließlich wird angeboten, einen Lizenzvertrag für die weitergehende Nutzung abzuschließen.
Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie ernst nehmen.
Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
- Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.
- Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
- Ich berate Sie insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.
Rufen Sie mich einfach an oder senden Sie mir die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax zu. Ich unterbreite Ihnen kurzfristig und kostenlos ein unverbindliches, Angebot. Erst wenn Sie damit einverstanden sind und mir einen Auftrag erteilen, gilt ein Beratungshonorar als vereinbart.