EuGH zum urheberrechtlichen Schutz von Spielplänen

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
02.03.2012292 Mal gelesen
Fußball-Spielpläne sind nur unter engen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützt. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Rechtsstreit, der in Großbritannien anhängig ist. Dort verlangen die Organisatoren von Fußballigen unter anderem von einem Sportinformationsdienst, dass er für die Veröffentlichung von Spielplänen Lizenzgebühren entrichtet. Sie begründen das damit, dass die Erstellung von Spielplänen sehr aufwändig sei. Darüber hinaus sei dafür eine große Sachkenntnis erforderlich. In diesem Zusammenhang setzte ein britisches Gericht das Verfahren aus und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die Richter möchten geklärt haben, unter welchen Voraussetzungen ein Spielplan nach den Vorgaben des europäischen Rechtes urheberrechtlichen Schutz genießt.

Hierzu verwiesen die Richter des Europäischen Gerichtshofes in ihrer Entscheidung vom 01.03.2012 in der Rechtssache C-604/10 darauf, dass ein Spielplan nach der durch die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (96/9/EG) nur geschützt wird, soweit er eine eigene geistige Schöpfung darstellt. Die setzt insbesondere voraus, dass er über eine hinreichende Originalität verfügt. Mit anderen Worten: Hier kommt es auf die Kreativität und nicht auf den Arbeitsaufwand an. Kreativität erfordert, dass der jeweilige Urheber bei der Erstellung eines Spielplans über genug Entscheidungsfreiheit verfügt. Diese darf nicht zu sehr durch technische Erwägungen, Regeln oder Zwänge eingeschränkt werden.

Ob dies der Fall ist, sollen die jeweiligen nationalen Gerichte selbst entscheiden. Jedoch gibt der europäische Gerichtshof in seiner Pressemitteilung zu erkennen, dass er aufgrund der von dem britischen Gericht geschilderten Einzelheiten Zweifel daran hat, ob hier ein urheberrechtlicher Schutz in Betracht kommt.

Aufgrund dieser Maßstäbe dürfte fragwürdig sein, ob die deutschen Spielpläne im Bereich des Fußballs urheberrechtlichen Schutz genießen.

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