Nimrod Rechtsanwälte mahnt neuerdings wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag vor allem der astragon Software GmbH ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
06.02.2012493 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR aus Berlin mahnt neuerdings im Bereich des Filesharings unter anderem Urheberrechtsverletzungen beim Landwirtschafts-Simulator ab. Bei der Rechteinhaberin dieser geschützten Software handelt es sich um die astragon Software GmbH, Limitenstr. 64-78, 41236 Mönchengladbach.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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