Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Caroline von Brünken u. Jens Ophälders ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
25.01.2012555 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Zimmermann und Decker Rechtsanwälte aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann und Decker aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Musikwerk: Jens O. - Body And Soul. Bei den Rechteinhabern handelt es sich um Caroline von Brünken, Buschingstr. 3, 81667 München und Jens Ophälders, Wilhelmshofallee 96a, 47800 Krefeld.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 459,40 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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