FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnen wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Michael Mind Project – Ready or Not" ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
21.09.2011435 Mal gelesen
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnen für die Künstler Frank Bülles und Jens Kindervater wegen angeblicher unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks im Juni 2011 ab.

Der Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk  "Michael Mind Project - Ready or Not" auf einer Internettauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 450,00 als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Daher empfehlen wir grundsätzlich:

  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Nehmen Sie vorerst keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Ich helfe Ihnen gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot. Erst wenn sie damit einverstanden sind und mir einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.