Vorsicht: Abmahnung bei urheberrechtswidriger Nutzung von Bildern aus Bilddatenbanken

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
09.09.2011541 Mal gelesen
Wer als Mitglied einer Bilddatenbank Fotos auf seine Homepage lädt, sollte aufpassen. Ansonsten muss er mit einer teuren Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechtes seitens der jeweiligen Rechteinhaber rechnen.

Wie man beispielsweise dem Forum der Bilddatenbank aboutpixel.de entnehmen kann, ist es in letzter Zeit anscheinend bei dort registrierten Mitgliedern nach dem Download von Bildern zu Abmahnungen gekommen. Sie hatten bei der Veröffentlichung der Bilder auf einer Webseite nicht die Quelle angegeben, obwohl dies die Nutzungs- und Lizenzbedingungen von dieser Bilddatenbank im Falle der Standardlizenz nach § 17 Abs. 8 ausdrücklich vorschreiben. Hiernach muss - jedenfalls bei der Wahl dieser Lizenz - sowohl der Name des Fotografen als Lizenzgeber als auch aboutpixel genannt werden.

Des Weiteren sollten Sie als Homepagebetreiber bei Bilddatenbanken darauf achten, in welcher Form sie überhaupt die eingestellten Bilder/Grafiken nutzen dürfen. Beispielsweise kann beim jeweiligen Werk die kommerzielle Nutzung untersagt sein. Ansonsten müssen Sie mit einer kostspieligen Abmahnung rechnen, bei der von Ihnen neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten aufgefordert werden.

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Oftmals sind zumindest die Forderungen überhöht. Am besten ist jedoch, wenn Sie sich rechtzeitig mit den Benutzungsbedingungen des jeweiligen Portals vertraut machen. Wenn Sie hier unsicher sind, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels konnte der Eindruck entstehen, dass Aboutpixel selbst Urheberrechtsverletzungen abmahnt. Dies ist nicht der Fall. Die Bilddatenbank Aboutpixel wird hier lediglich beispielhaft genannt.