FAREDS: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
03.09.2011616 Mal gelesen
Rechtsanwalt Metzler beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht. Er ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen. Der Artikel befasst sich einer Abmahnung der Kanzlei FAREDS wegen des Musiktitels "Ell & Nikki - Running Scared".

Die Abmahnung 

Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg sendet an Anschlussinhaber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Der vorliegende Fall betrifft eine Abmahnung des urheberrechtlich geschützten Musikwerkes "Ell & Nikki - Running Scared".

Die Mandanten der Kanzlei Fareds sind die Musikproduzenten Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn aus Schweden. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus das Album der Musikgruppe ELl & Nikki über P2P - Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde.

 

Der rechtliche Vorwurf 

Indem der Download der Datei erfolgt, wird die Datei gleichzeitig einer unbestimmten Vielzahl anderer User (Leecher) zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG.Das anwaltliche Abmahnschreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung.

 

Das empfohlene Vorgehen im Falle einer erhaltenen Abmahnung 

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, sollten Sie weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden, da diese später vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem kann eine unterschriebene Unterlassungserklärung dazu führen, dass zusätzlich zur Zahlungsaufforderung eine erhebliche Vertragsstrafe verhängt wird. Dennoch sollte die Abmahnung der Anwaltskanzlei FAREDS und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden. 

 

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung 

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, kann es erforderlich sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Da es, wie dargestellt, ungünstig ist, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sollte mit anwaltlicher Hilfe eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne eine Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage abgegeben werden.

 

Die Zahlung des Vergleichsbetrages

Oftmals ist es möglich, die finanziellen Forderungen der Kanzlei FAREDS ganz oder teilweise abzuwehren. Welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll und zielführend ist, kann in einem kostenlosen Erstgespräch erörtert werden. Besonders wichtig ist uns, dass die Verteidigung gegen die Abmahnung für den Mandanten wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

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