LG Berlin: Die Verletzung einer „Creative Commons-Lizenz“ ist eine Urheberrechtsverletzung.

LG Berlin: Die Verletzung einer „Creative Commons-Lizenz“ ist eine Urheberrechtsverletzung.
03.08.2011801 Mal gelesen
Das Landgericht Berlin hat als erstes deutsches Gericht einer Unterlassungsklage des Urhebers wegen Verletzung einer „Creative Commons-Lizenz“ (CC-Lizenz) stattgegeben(Beschluss vom 8. Oktober 2010 - Az. 16 O 458/10).

Creative Commons Lizenzen sind vorgefertigte Musterlizenzen, die es dem Urheber ermöglichen, detailliertere Vorgaben für die Nutzung eines Werkes zu machen als es über das bloße Urhebergesetz möglich ist. Mit diesen Lizenzen kann der Urheber neben der Zustimmung oder der Ablehnung zur Nutzung des Werkes beispielsweise bestimmen, dass das Werk nur unter Hinzufügung des Urhebernamens verwendet werden darf. Es kann weiter auch noch gefordert werden, dass der Lizenztext dem Werk beigefügt werden muss.

So lag es auch in diesem Fall. Eine Fotografin hatte ein Foto von "Thilo Sarrazin" aufgenommen und es im Internet mit der CC-Lizenz "Attribution ShareAlike 3.0 Unported" veröffentlicht. Diese Lizenz verlangt bei Nutzung und weiterer Veröffentlichung die Angabe des Urhebernamens und des Lizenztextes.

Gerade diese Angaben wurden allerdings hier vom Nutzer nicht gemacht, sodass das LG Berlin zu dem Schluss kam, dass das Bild unter diesen Umständen nicht verbreitet werden durfte. Die Berliner Richter erließen eine entsprechende Einstweilige Verfügung.

Fazit: Halten sich Nutzer von fremden Werken nicht an die Bedingungen aus Lizenzvereinbarungen, erwerben sie kein Nutzungsrecht daran und verwenden das Werk unerlaubt im Sinne des Urhebergesetzes. Die Folge ist ein begründeter Unterlassungsanspruch des Urhebers. Dies hat nun erstmals ein deutsches Gericht auch für den Bereich der Creative Commons Lizenzen bestätigt.

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