Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Kanzlei Rasch - "North and South" von Milow

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
25.05.2011457 Mal gelesen
Der Artikel befasst sich mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum "North and South" von Milow durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal.

Die  Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet zur Zeit Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen.

Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Anschlussinhaber für die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtliche geschützten Werkes "North And South" von Milow rechtlich verantwortlich zu sein. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert von den Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR.

Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungserklärung zurückzusenden, weil diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem besteht die Gefahr einer empfindlichen Vertragsstrafe. Oftmals kann die Forderung mit anwaltlicher Hilfe insgesamt oder teilweise abgewehrt werden.

Keinesfalls ist die Anspruchslage so eindeutig, wie die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte dies darstellt. Zum einen ist eine gewisse Fehlerquote bei der Zuordnung der IP-Adresse bekannt. Trägt der Anschlussinhaber vor, dass sein PC ausgeschaltet war und benennt hierfür Orte, Zeiten und Zeugen, ist nach einem Urteil kein Unterlassungsanspruch gegeben (LG Frankfurt a.M. vom 22.09.2009, Az. 2-18 O 162/09).

Ferner haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes nach einer BGH-Entscheidung nicht für Rechtsverletzungen, die über sein WLAN begangen worden sind, wenn er darlegen kann, dass er geprüft hat, ob dieser Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dagegen geschützt ist, von außenstehenden Dritten für die Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht zu werden (BGH, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08).