Verbesserter Schutz für die Urheber
Das Urheberrecht ist Voraussetzung für Ideenreichtum und kulturelle Vielfalt. Es gilt, die Interessen der Urheber zu fördern und zu schützen. In einem vom vzbv angeforderten und vom Informationsrechtsexperten Herrn Dr. Till Kreutzer erstellten Gutachten zur Verbesserung des Urheberschutzes, werden daher die Unterbindung von Privatkopien, das Verbot zur Weiterveräußerung digitaler Werke oder Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen als Lösungsvorschläge der brisantesten Probleme im gegenwärtigen Urheberrecht genannt.
Klarheit und Schadenslimit für die Verbraucher
In der Vergangenheit sind nach Aussage von Cornelia Tausch, Leiterin des vzbv- Fachbereichs Wirtschaft und Internationales, Urheberrechtsreformen jedoch stets zum Nachteil der Verbraucher ergangen und hätten bei diesen häufig mehr Verwirrung als Klarheit gestiftet. Der vzbv setzt sich deshalb für eine Festsetzung der Verbraucherinteressen als schützwürdiges Ziel im Urheberrecht, für ein Recht auf Privatkopie und ein Recht auf Weiterverkauf digitaler Inhalte ein. Schließlich wird auch eine Deckelung der Abmahnkosten gefordert, denn gerade Eltern droht schnell eine Kostenexplosion, wenn Kinder versehentlich Musikdateien von einer Tauschbörse herunterladen.