Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "German Top 100 Single Charts" der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
04.05.2011809 Mal gelesen
Dieser Artikel befasst sich mit Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH. Der Autor ist als Rechtsanwalt auf Urheberrecht und Medienrecht spezialisiert und berät Adressaten von Filesharing - Abmahnungen.

Die Kanzlei Rasch versendet derzeit im Auftrag der Firma Universal Music GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird der illegale Download unter anderem folgender Musiktitel: "The Time (Dirty Bit)" der Künstlergruppe The Black Eyed Peas, "Helele (Safri Duo Mix)" der Künstlerin Velile, "Only Girl (In The World)" der Künstlerin Rihanna, "The Flood" der Künstlergruppe Take That, "Elektrisches Gefühl" der Künstlerin Juli, "Alejandro" der Künstlerin Lady Gaga, "Alors On Danse" des Künstlers Stromae sowie "I Die For You Today" der Künstlergruppe "Alphaville".

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 1.200,00 EUR.

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält. Zudem besteht die Gefahr, dass im Falle der Zuwiderhandlung eine empfindliche Vertragsstrafe verwirkt wird.

Auch die geforderte Summe sollte nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.