Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Lihl für 2010: Moby Dick im Auftrag der Great Movies GmbH

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
07.04.2011599 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Lihl mahnen im Auftrag der Great Movies GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk 2010: Moby Dick. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von 750 EUR.

Wie muss ich mich jetzt verhalten?

Zunächst ist trotz der regelmäßig sehr kurz gesteckten Fristen Ruhe zu bewahren. Nur wer sich 100%ig sicher ist, das Filmwerk 2010: Moby Dick, nicht öffentlich zum Download abgeboten zu haben, kann die Abmahnung ignorieren. Wer sich nicht 100%ig sicher ist,  MUSS reagieren.

Die von den Rechtsanwälten Lihl vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht unterzeichnet werden, da dies als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden kann und somit die Verteidigung gegen den geforderten Pauschalbetrag in Höhe von 750 EUR wesentlich erschwert, in einigen Fällen sogar ausschließt. Weiter sollten Betroffenen versuchen herauszufinden, ob noch andere Filmwerke der Great Movies GmbH geladen wurden. Wenn das der Fall sein sollte, kann es u.U. sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung weiter zu fassen, um so kostenpflichtige Folgeabmahnungen desselben Rechteinhabers zu verhindern.

Bezüglich des geforderten Pauschalbetrages in Höhe von 750 EUR gibt es keine Königsweg. Hier liegen viele noch nicht höchstrichterlich ausgeurteile Probleme, die oft für den Abgemahnten aber auch Chancen bieten. Problematisch ist in der Regel der für die Bemessung der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zugrunde gelegter Streitwert, die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für das Verhalten Dritter (insbesondere für das Verhalten anderer Familienmitglieder, sog. Störerhaftung) als auch die Bezifferung des angeblich entstandenen Schadens.

Hier wird es ganz entscheidend auf den jeweiligen Einzelfall ankommen. Machen Sie keine Experimente. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weitere Informationen unter:

www.recht-hat.de